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Es sieht aus wie Käse, schmeckt fast wie Käse, denn man merkt im Normalfall keinen Geschmacksunterschied, und trotzdem ist es kein Käse. Analogkäse, übrigens ein Kunstwort, welches es auf dem Lebensmittelmarkt gar nicht gibt, ist die hochtrabende Bezeichnung für dieses Produkt, und lehrt uns, dass Käse nicht gleich Käse ist. Einzig in den Zutatenlisten wird man diese Bezeichnung finden, da ja irgendwer zwischen echtem und nachgemachtem Produkt unterscheiden muss.
Nun läuft der Verbraucher Gefahr, dass auf seinem Käsebrötchen oder der Pizza statt des erhofften Käses dieses Kunstprodukt aufgelegt ist und er damit einer argen Täuschung zum Opfer fällt, wenn es nicht deklariert ist. Schaut man in die Produktion dieses Analogkäses, so wird klar, dass statt des Milchfettes billigere Öle, beziehungsweise Fette verwendet werden. Außerdem werden noch Stärke, Aromen, Salz, pflanzliche Eiweise, manchmal auch Milchpulver, meist Geschmacksverstärker hinzugesetzt. Nun ist es üblich, dass richtiger Käse mit dem Analogkäse gemischt wird und als geriebenes Produkt in den Handel kommt. In diesem Fall ist man sich noch nicht ganz einig, wie die Produktangabe gestaltet werden muss. Auch der Schafskäse kann durch dererlei Verfahren verfälscht werden, da die Herstellung einfacher als bei richtigem Käse ist, der Reifungsprozess wegfällt, aber auch das Schmelzverhalten und die Hitzebeständigkeit ist weitaus besser als bei normalen Käsesorten, was nun wieder für dieses Produkt spricht.
Analogkäse wird in Convenience-Produkten, das sind in der Regel Fertiggerichte, meist tiefgekühlt, die das Zubereiten von Speisen erleichtern oder verkürzen, verarbeitet. Das sind zum Beispiel Pizzas, filetierter Fisch, eingefrorene Brötchen, aber auch Backmischungen oder die allerseits bekannte Erbswurstsuppe und der Kochreis im Beutel. Wörtlich genommen heißt Convenience nichts anderes als Bequemkost. Nach dem Lebensmittelrecht kann Analogkäse ohne Weiteres Verwendung finden, aber bei der Warenbezeichnung darf das Wort „Käse“ allein, oder als Wortbestand wie „Käseimitat“ oder „Kunstkäse“, nicht erscheinen. Damit möchte der Gesetzgeber verhindern, dass eine Verwechslung mit echtem Käse stattfindet.
Es ist also nur möglich, einen Analogkäse in der Verpackung zu identifizieren, wenn nicht das Wort Käse in der Zutatenliste erscheint, sondern stattdessen die bereits angeführten Zutaten. Wird dieses Produkt in der Gastronomie verwendet, muss in der Speisenkarte oder einem entsprechenden Schild an der Wand, bei Imbissständen beispielsweise, ein klarer Hinweis vorhanden sein. So darf ein Brötchen mit Analogkäse nur noch „Brötchen mit Belag aus Pflanzenfett“ genannt werden, na ja, wer es denn essen mag …
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